1. Was sind beglaubigte Übersetzungen?
Beglaubigte Übersetzungen – manchmal auch als amtlich beglaubigte Übersetzungen bezeichnet – bestätigen, dass der Inhalt der Übersetzung mit dem Original übereinstimmt. Jede Seite enthält zudem Stempel, Unterschrift, Datum und Angabe der Arbeitssprache. So stellen Sie sicher, dass Ihre übersetzten Dokumente von Behörden, Universitäten, Gerichten oder Arbeitgebern anerkannt
2. Notariell beglaubigte Übersetzungen
Manchmal verlangt man eine notariell beglaubigte Übersetzung – das bedeutet, dass die Unterschrift des Übersetzers zusätzlich vom Notar beglaubigt, wird
3. Beglaubigte Übersetzung mit Apostille
Wollen Sie Dokumente ins Ausland senden, insbesondere in Länder außerhalb der Schweiz, kann eine beglaubigte Übersetzung mit Apostille notwendig sein. Die Apostille wird meist erst auf die notariell beglaubigte Übersetzung aufgebracht. Sie entspricht der internationalen Legalisation gemäß dem Haager Übereinkommen
4. Verwendungs¬zwecke und Anerkennung in der Schweiz
In der Schweiz benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen häufig für:
• Aufenthalts- und Einwanderungsdokumente
• Anerkennung ausländischer Diplome (z. B. beim SEM oder Universitäten)
• Zivilstandsdokumente (Geburts-, Heirats-, Scheidungsurkunden)
• Gerichtsurteile, Verträge, Testamente
• Bewerbungen bei Behörden oder öffentlichen Institutionen
5. Unterschied zu „normalen“ Übersetzungen
Im Gegensatz zu einer einfachen Übersetzung – wie sie etwa für Marketingtexte, touristische Inhalte oder Kommunikation eingesetzt wird – erfordern beglaubigte Übersetzungen strikte formale Vorgaben, damit sie rechtlich anerkannt werden
6. Kosten und Bearbeitungszeit
• Der Preis richtet sich üblicherweise nach Wort- oder Zeilenanzahl, Sprachkombination und Dringlichkeit
• Beispiel-Tarife (Minimalpreise):
o Notariell beglaubigte Übersetzung: ab CHF 180.00
o Mit Apostille: ab CHF 275 pro Seite
Bearbeitungsdauer: ca. 3–5 Werktage für einfache Beglaubigung, 4–5 Werktage mit Apostille Wichtig: KI kann das (noch) nicht ersetzen!
Künstliche Intelligenz (z. B. automatische Übersetzungstools) mag zwar beeindruckend schnell sein – aber sie kann nicht die rechtliche Sicherheit, die formalen Anforderungen und die persönliche Beglaubigung gewährleisten, die für beglaubigte Übersetzungen notwendig sind. Nur von qualifizierten, zertifizierten oder vereidigten Übersetzern – ggf. notariell beglaubigt – erstellte Übersetzungen sind rechtlich anerkannt
7. Ihr Vertrauenspartner: Übersetzungscenter Leikin
Als Beglaubigte Übersetzung Schweiz bietet Ihnen Leikin:
• Von Behörden anerkannt und rechtlich verlässlich übersetzte Dokumente
• Beglaubigung durch qualifizierte Übersetzer, optional plus Notar oder Apostille
• Sichere, vertrauliche Abwicklung – digital & postalisch
8. So funktioniert Ihr Auftrag bei uns
1. Dokument (z. B. Foto oder Scan) an uns senden – Sie wählen Ihre gewünschte Sprache.
2. Sie erhalten ein unverbindliches Angebot.
3. Sie erhalten Ihre beglaubigte Übersetzung digital (PDF) und/oder per Post
9. Warum Sie uns vertrauen können
• Schweizer Services: beglaubigte Übersetzungen Schweiz, kantonsweit anerkannt.
• Transparente Preise, schnelle Lieferung, persönliche Kundenbetreuung.
• Rechtssicherheit mit Qualität – von Diplomen über juristische Dokumente bis hin zu Urkunden.
Fazit
Kurz gesagt: Für amtliche Angelegenheiten, Behörden, Universitäten oder Gerichte in und ausserhalb der Schweiz benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen, eventuell notariell beglaubigt und mit Apostille, je nach Verwendungszweck. Diese Dienstleistungen bieten nur qualifizierte Übersetzer mit entsprechender Beglaubigung – nicht KI. Vertrauen Sie auf Expertise, Vertrauen und Rechtssicherheit – mit Beglaubigte Übersetzung Schweiz durch Übersetzungscenter Leikin.