Urkunden Übersetzungen

Das Übersetzungscenter Leikin hat sich spezialisiert auf die Übersetzung juristischer Dokumente und auf die Übersetzung von Urkunden: Statuten, Handelsregisterauszüge, Diplome, Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Auszuge aus Eheregister  usw.

Übersetzungen von Urkunden

Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden?
Das anerkannte Übersetzungscenter in der Schweiz hilft Ihnen dabei.

Beglaubigte Übersetzungen von Urkunden können wir auch legalisieren lassen.

Unsere beglaubigten Übersetzungen sind international anerkannt!

Legalisation von Übersetzungen / Dokumenten bei den Auslandsvertretungen in der Schweiz.

Die Legalisation eines schweizerischen Dokuments, das für eine Behörde im Ausland zB. Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan und Kasachstan bestimmt ist, ist ein Authentifizierungsverfahren, mit dem die Richtigkeit der Unterschrift, der Funktion und Autorität des Unterzeichners bescheinigt werden soll. Die Legalisation (auch Legalisierung genannt) ermöglicht es somit, die Rechtsgültigkeit einer schweizerischen Urkunde im Ausland zu bescheinigen.

Für die Legalisation schweizerischer Urkunden von den Auslandsvertretungen in der Schweiz muss folgendes Verfahren durchgeführt werden:

  1. Amtliche Beglaubigung bei einem Notar oder Gemeinde der Rechtsgültigkeit der Unterschrift, des Unterzeichners.
  2. Apostille / Überbeglaubigung für das bestimmte Land. Das bekommt man in Kanton.
  3. Jedes Dokument sollte separat von der Schweizerischen Bundeskanzlei (Bern) zertifiziert/überbeglaubigt werden.
  4. Legalisation schweizerischer Urkunden von den Auslandsvertretungen in der Schweiz.

Legalisation von Übersetzungen / Dokumenten bei den Auslandsvertretungen in der Schweiz können Sie bei uns bestellen.

übersetzen – beglaubigen – legalisieren

Ärgerlich ist es dann, wenn langfristige Prozesse noch durch falsche Übersetzungen verlängert werden. Das Übersetzungscenter Leikin hat sich spezialisiert auf die Übersetzung juristischer Dokumente und auf die Übersetzung von Urkunden. Einige Beispiele für die rechtlichen Dokumente, die wir übersetzen, sind:

  • Statuten
  • Handelsregisterauszüge
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Auszuge aus Eheregister
  • Testamente
  • Erklärungen
  • Auszuge aus Strafregister
  • Apostille
  • Beglaubigungen
  • Familienausweise
  • Personenausweise
  • Scheidungsurkunde
  • Gerichtsverhandlungen und Verfahren
  • Gerichtsentscheidungen
  • Auszüge aus dem Vorstrafenregister
  • Beweisdokumente
  • Verträge
  • Patente
  • Diplome
  • Geburtsurkunden
  • Und vieles mehr!

Unabhängig davon, ob Sie die Übersetzung einer Geburtsurkunde oder eines Handelsregisterauszugs benötigen, wir werden Sie durch unsere gut geschulten Mitarbeiter und hochwertigen Übersetzung von Urkunden überzeugen. Dokumente und Urkunden übersetzen wir in grosser Routine in die verschiedensten Sprachen und kennen uns natürlich auch mit den entsprechenden Rechtssystemen und Tücken aus.
Sollte eine Überbeglaubigung wie eine Apostille erforderlich sein, zählt auch diese zu unseren Dienstleistungen.

Die Übersetzung von Urkunden erfordert neben dem Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache eine besondere Sorgfalt und gegebenenfalls Kenntnis über die Anforderungen im Zielland.

Bei Urkunden genügt allerdings in der Regel die Übersetzung allein nicht. Denn zur Vorlage bei Behörden und zur Anerkennung durch diese ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Unsere beglaubigten Übersetzungen von Urkunden sind international anerkannt.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
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