Notariell beglaubigte Übersetzung

Offizielle Übersetzung mit notarieller Beglaubigung

Hilfreicher Tipp: Damit Sie nicht zweimal ins Büro kommen müssen, können Sie uns auch Scans oder hochwertige Fotos der erforderlichen Dokumente per E-Mail schicken und erhalten dann im Büro oder per Post eine beglaubigte Übersetzung.

Notariell beglaubigte Übersetzung offizieller Dokumente

Um die Übersetzung eines Dokuments offiziell zu machen, muss die Übersetzung entweder durch das Siegel eines Übersetzungsbüros oder durch einen Notar beglaubigt werden, je nach den Anforderungen der Einrichtung, der die Übersetzung vorgelegt wird. Wenn Sie diese Anforderungen nicht genau kennen, ist es besser, eine notariell beglaubigte Übersetzung (Übersetzung mit anschliessender notarieller Beglaubigung) anfertigen zu lassen, da viele offizielle Vorgänge (wie z. B. Anstellung, Praktikum, Zulassung zu einer ausländischen Bildungseinrichtung sowie zur Teilnahme an einer Ausschreibung usw.) oft eine notariell beglaubigte Übersetzung von Dokumenten erfordern.

Dabei ist zu beachten, dass der Notar die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt, nicht die Richtigkeit der Übersetzung. Deshalb ist es besser, eine notariell beglaubigte Übersetzung bei einem professionellen Übersetzungsbüro in Auftrag zu geben, das in jedem Fall eine qualitativ hochwertige Übersetzung gemäss den Anforderungen für beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten liefert. Denn wenn eine beglaubigte Übersetzung Fehler enthält oder nicht den Anforderungen entspricht, wird sie möglicherweise nicht akzeptiert.

Eine notariell beglaubigte Übersetzung wird in der folgenden Reihenfolge angefertigt:

  • Übersetzung des Dokumententextes (samt Siegeln und Stempeln) durch einen qualifizierten Übersetzer;
  • Formatierung der Übersetzung in Übereinstimmung mit dem Originaldokument und den einschlägigen Anforderungen;
  • Das Originaldokument (oder eine notariell beglaubigte Kopie, ein Scan oder ein Foto des Originaldokuments, je nach den Anforderungen der Einrichtung, der die beglaubigte Übersetzung des Dokuments vorgelegt wird) wird mit der Übersetzung und einem Blatt zusammengeheftet, auf dem der Name des Übersetzers und des Notars sowie die Anzahl der gebundenen Blätter angegeben sind;

Der Notar bringt seine Unterschrift und sein Siegel an den Stellen an, an denen die Blätter geheftet und die Anzahl der Blätter angebracht werden.

Zwingende Voraussetzungen für die notarielle Beglaubigung der Übersetzung eines Dokuments:

  • Der gesamte Text des Dokuments wurde übersetzt. Eine Teilübersetzung eines Dokuments kann nicht beglaubigt werden.
  • Das Dokument weist die Eigenschaften eines offiziellen Dokuments auf: Nummer, Unterschriften und Siegel der zuständigen Beamten.

Was benötigt ein Notar zur Beglaubigung von Übersetzungen?

Bevor ein Notar ein übersetztes Dokument beglaubigen kann, muss der Übersetzer:

  • ein Dokument vorlegen, das seine Identität nachweist (Personalausweis oder Reisepass)
  • den übersetzten Text persönlich in Anwesenheit des Notars unterschreiben.

Was ist im Preis einer notariell beglaubigten Übersetzung enthalten?

Die Kosten für eine notariell beglaubigte Übersetzung umfassen die Kosten für die Übersetzung des Dokuments selbst, die Kosten für die Anfertigung einer Kopie des Dokuments (falls erforderlich), die Kosten für den Druck der Kopie und der Übersetzung, die Kosten für den Verwaltungsaufwand des Übersetzers für die notarielle Beglaubigung, die Notariatsgebühr und die Portokosten.

Welche übersetzten Dokumente müssen notariell beglaubigt werden?

In den meisten Fällen benötigen Privatpersonen eine notariell beglaubigte Übersetzung:

  • Heiratsurkunden
  • Geburtsurkunden
  • Auszuge aus Eheregister
  • Testamente
  • Auszuge aus Strafregister
  • Familienausweise
  • Personenausweise
  • Scheidungsurkunde
  • Diplome
  • Vollmächte

7 + 2 =

Beglaubigte Übersetzung und Apostille

Zuerst was ist überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?
Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der beglaubigte Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.
Wir bieten Ihnen diese Übersetzungen in allen gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch …, an.
Es ist sehr wichtig! Man muss unbedingt VORHER klären, ob auch die Übersetzung einer (unbeglaubigten) Kopie des Originals anerkannt wird. Häufig empfiehlt es sich, eine durch einen Notar oder eine entsprechende Behörde beglaubigte Kopie übersetzen zu lassen.

Wenn man die Unterlagen bzw. die beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchte, ist häufig auch noch eine Apostille notwendig.
Die Apostille ist – einfach gesagt – eine international gültige Beglaubigungsform. 1961 wurde diese Form von vielen Staaten auf der sogenannten Haager Konferenz anerkannt.

Ein Beispiel:

Herr A. Meier möchtet von unserem Übersetzungsbüro das Dokument (Geburtsurkunde) übersetzen lassen:

1. A. Meier lässt notariell beglaubigte Geburtsurkunde der Original-Urkunden erstellen.
2. Da eine von einem schweizerischen Notar erstellte Beglaubigung in der Regel im Ausland nicht anerkannt wird, wird seine Unterschrift mit der Apostille sozusagen noch einmal „überbeglaubigt“.
3. Das beglaubigten und mit der Apostille versehenen Dokument wird jetzt von dem Übersetzer übersetzt. Wichtig: Auch der Wortlaut der Apostille muss übersetzt werden.
4. Im manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass die jeweilige Behörde dann auch noch die Beglaubigung des Übersetzers durch eine weitere Apostille verlangt.

Also, das Wichtigste wenn man „offizielle“ Unterlagen im Ausland einreichen möchte:

VORHER mit der jeweiligen Stelle klären, was genau erwartet wird.

Eine preisgünstige Übersetzung mit oder ohne amtliche Beglaubigung verhindert Probleme bei der Anerkennung durch Behörden. Wir bieten Ihnen Sicherheit.

Wir haben uns seit über 19 Jahre auf anerkannte notariell beglaubigte Übersetzungen spezialisiert.

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