Beglaubigte Übersetzung und Apostille
Zuerst was ist überhaupt eine beglaubigte Übersetzung?
Mit der Beglaubigung bestätigt der Übersetzer die Richtigkeit der beglaubigte Übersetzung mit einer Beglaubigungsformel, seiner Unterschrift und seinem Stempel.
Wir bieten Ihnen diese Übersetzungen in allen gängigen Sprachen wie Englisch, Französisch, Italienisch …, an.
Es ist sehr wichtig! Man muss unbedingt VORHER klären, ob auch die Übersetzung einer (unbeglaubigten) Kopie des Originals anerkannt wird. Häufig empfiehlt es sich, eine durch einen Notar oder eine entsprechende Behörde beglaubigte Kopie übersetzen zu lassen.
Wenn man die Unterlagen bzw. die beglaubigte Übersetzung im Ausland verwenden möchte, ist häufig auch noch eine Apostille notwendig.
Die Apostille ist – einfach gesagt – eine international gültige Beglaubigungsform. 1961 wurde diese Form von vielen Staaten auf der sogenannten Haager Konferenz anerkannt.
Ein Beispiel:
Herr A. Meier möchtet von unserem Übersetzungsbüro das Dokument (Geburtsurkunde) übersetzen lassen:
1. A. Meier lässt notariell beglaubigte Geburtsurkunde der Original-Urkunden erstellen.
2. Da eine von einem schweizerischen Notar erstellte Beglaubigung in der Regel im Ausland nicht anerkannt wird, wird seine Unterschrift mit der Apostille sozusagen noch einmal „überbeglaubigt“.
3. Das beglaubigten und mit der Apostille versehenen Dokument wird jetzt von dem Übersetzer übersetzt. Wichtig: Auch der Wortlaut der Apostille muss übersetzt werden.
4. Im manchen Fällen kann es sogar vorkommen, dass die jeweilige Behörde dann auch noch die Beglaubigung des Übersetzers durch eine weitere Apostille verlangt.
Also, das Wichtigste wenn man „offizielle“ Unterlagen im Ausland einreichen möchte:
VORHER mit der jeweiligen Stelle klären, was genau erwartet wird.
Eine preisgünstige Übersetzung mit oder ohne amtliche Beglaubigung verhindert Probleme bei der Anerkennung durch Behörden. Wir bieten Ihnen Sicherheit.
Wir haben uns seit über 19 Jahre auf anerkannte notariell beglaubigte Übersetzungen spezialisiert.
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