Übersetzungen von Urkunden
Benötigen Sie eine notariell beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunden?
Das anerkannte Übersetzungsbüro hilft Ihnen dabei.
Übersetzungscenter Leikin ist Ihr anerkanntes Schweizer Übersetzungsbüro für beglaubigte Übersetzungen von Urkunden. Und das in jeder europäischen oder asiatischen Sprache für offizielle Verwendungszwecke und für den Schriftverkehr mit Behörden.
Unsere beglaubigten Übersetzungen sind international anerkannt
Sie sind Experten auf dem rechtlichen Gebiet und verfügen bei Urkunden Übersetzungen über eine vieljährige Erfahrung. So besteht die Herausforderung dabei nicht nur von einer Sprache in eine andere Landessprache zu übersetzen. Die Übersetzung von Urkunden erfordert neben dem Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache eine besondere Sorgfalt und gegebenenfalls Kenntnis über die Anforderungen im Zielland. Vielmehr ist Backgroundwissen über die jeweiligen Rechtssysteme erforderlich, um eine hochwertige, fehlerfreie und verständliche Übersetzung abliefern zu können. Dies ist entscheidend, damit Dokumente richtig verstanden werden und es im Schiedsverfahren eines fremden Landes zu erfolgreichen Ergebnissen kommt.
Übersetzen – korrigieren – lektorieren
Ärgerlich ist es dann, wenn langfristige Prozesse noch durch falsche Übersetzungen verlängert werden. Das Übersetzungscenter Leikin hat sich spezialisiert auf die Übersetzung juristischer Dokumente und auf die Übersetzung von Urkunden. Einige Beispiele für die rechtlichen Dokumente, die wir übersetzen, sind:
- Diplome
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Auszuge aus Eheregister
- Testamente
- Erklärungen
- Auszuge aus Strafregister
- Apostille
- Beglaubigungen
- Familienausweise
- Personenausweise
- Scheidungsurkunde
- Gerichtsverhandlungen und Verfahren
- Gerichtsentscheidungen
- Auszüge aus dem Vorstrafenregister
- Beweisdokumente
- Verträge
- Patente
- Und vieles mehr!
Unabhängig davon, ob Sie die Übersetzung einer Geburtsurkunde oder eines Handelsregisterauszugs benötigen, wir werden Sie durch unsere gut geschulten Mitarbeiter und hochwertigen Übersetzung von Urkunden überzeugen. Dokumente und Urkunden übersetzen wir in grosser Routine in die verschiedensten Sprachen und kennen uns natürlich auch mit den entsprechenden Rechtssystemen und Tücken aus.
Sollte eine Überbeglaubigung wie eine Apostille erforderlich sein, zählt auch diese zu unseren Dienstleistungen.
Die Übersetzung von Urkunden erfordert neben dem Beherrschen der jeweiligen Fremdsprache eine besondere Sorgfalt und gegebenenfalls Kenntnis über die Anforderungen im Zielland.
Bei Urkunden genügt allerdings in der Regel die Übersetzung allein nicht. Denn zur Vorlage bei Behörden und zur Anerkennung durch diese ist eine notarielle Beglaubigung notwendig. Unsere beglaubigten Übersetzungen von Urkunden sind international anerkannt.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.
Tel: 056 427 27 15 oder Kontaktformular